Allgemeine Geschäftsbedingungen
Umzug AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fix Umzüge
Stand: 4. August 2026
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Kunden und Fix Umzüge für Transport- und Zusatzleistungen. Diese AGB sowie die zugehörigen Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Sie ersetzen sämtliche vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.
1. Pflichten von Fix Umzüge
Fix Umzüge verpflichtet sich, die vom Kunden erteilten Aufträge ordnungsgemäss zu organisieren und mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auszuführen.
Im Bereich der Reinigungsleistungen führt Fix Umzüge eine erforderliche Nachreinigung ohne zusätzliche Kosten durch, sofern diese zur vertragsgemässen Erfüllung der vereinbarten Leistung notwendig ist.
Stellt sich am Ausführungstag heraus, dass die vom Kunden gemachten Angaben zu den Objektdaten unrichtig oder unvollständig sind, ist Fix Umzüge berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung entsprechend anzupassen. In allen übrigen Fällen besteht kein Anspruch des Kunden auf eine Vertragsanpassung.
2. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Fix Umzüge sämtliche für die ordnungsgemässe Ausführung des Auftrags erforderlichen Angaben vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat der Kunde zutreffende Informationen zu den Objektdaten, Zugangsverhältnissen, örtlichen Gegebenheiten sowie zu allfälligen Besonderheiten oder Risiken mitzuteilen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Zugang zum Leistungsort zum vereinbarten Zeitpunkt uneingeschränkt möglich ist und die Voraussetzungen für die Leistungserbringung gegeben sind. Verzögerungen oder Mehraufwände infolge unzureichender Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung fristgerecht gemäss den vertraglichen Vereinbarungen zu bezahlen.
Unterlässt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder macht er unrichtige oder unvollständige Angaben, ist Fix Umzüge berechtigt, die daraus entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen oder den Vertrag entsprechend anzupassen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
3. Preise
Die Preise werden entweder als Pauschalpreise oder nach effektivem Aufwand berechnet. Massgebend sind ausschliesslich die im jeweiligen Vertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Konditionen.
Lagerleistungen werden dem Kunden pro angefangenem Kalendermonat in Rechnung gestellt.
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive einer allfällig geschuldeten gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Für Umzugsaufträge gilt ein Mindestaufwand von drei (3) Stunden, welcher unabhängig vom tatsächlich angefallenen Zeitaufwand verrechnet wird.
4. Leistungsumfang der Reinigung (Pauschalpreis)
Im vereinbarten Pauschalpreis sind folgende Reinigungsleistungen inbegriffen:
- Grundreinigung der Küche, einschliesslich Dampfabzug, Backofen, Kühlschrank, Küchenschränke und vergleichbarer Einrichtungen;
- Reinigung, Entkalkung, Desinfektion und Politur der Badezimmer und Sanitäranlagen, einschliesslich der Reinigung der Fugen;
- Reinigung und Politur der Fenstergläser innen und aussen sowie der Fensterrahmen, Fenstersimse, Vorhangleisten und Lamellenstoren;
- Reinigung von Türen, Türrahmen, Türgriffen, Einbauschränken, Leisten, Lichtschaltern, Steckdosen, Radiatoren sowie Bodenflächen;
- Reinigung von Waschmaschine und Tumbler, Balkon, Sonnenstore, Keller, Estrich und Briefkasten.
4.1. Nicht im Pauschalpreis enthaltene Leistungen
Nicht im Pauschalpreis inbegriffen und separat zu vergüten sind insbesondere:
- Reinigung von Terrassen mittels Hochdruck;
- Schliessen von Bohrlöchern durch Ausgipsen;
- Entfernung von Flecken oder Verunreinigungen an Wänden;
- Shampoonieren von Teppichen;
- Spezialreinigungen, insbesondere das Polieren von Stein- und Parkettböden, vertiefte Fugenreinigungen sowie die Reinigung spezieller Anbauten, wie beispielsweise Wintergärten.
5. Bezahlung
Für Aufträge innerhalb der Schweiz ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Beendigung des Auftrags am Zielort zu bezahlen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit Fix Umzüge besteht. Die Zahlung kann wahlweise in bar direkt an die zuständige Ansprechperson oder über die von Fix Umzüge bereitgestellte offizielle TWINT-Zahlungsmöglichkeit erfolgen.
Davon ausgenommen sind Firmenkunden mit Sitz in der Schweiz, welchen für Aufträge innerhalb der Schweiz grundsätzlich eine Rechnung gestellt wird. Die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt zehn (10) Kalendertage ab Rechnungsdatum.
Bei Übersiedlungen von der Schweiz ins Ausland sowie bei Kunden ohne Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz sind 70 % des offerierten Betrages vor Ausführung des Auftrags als Vorauszahlung zu leisten. Der Restbetrag ist unmittelbar nach Beendigung des Auftrags am Zielort wahlweise in bar direkt an die zuständige Ansprechperson oder über die von Fix Umzüge bereitgestellte offizielle TWINT-Zahlungsmöglichkeit zu bezahlen.
6. Versicherung
Soweit für einen konkreten Schaden Versicherungsschutz aus einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung von Fix Umzüge besteht, richten sich Deckungsumfang, Versicherungssumme, Selbstbehalt und Versicherungsleistung nach der zum Zeitpunkt des Schadenereignisses gültigen Versicherungspolice und den dazugehörigen Bedingungen.
Von einem Versicherungsschutz können insbesondere Schäden ausgeschlossen sein, die auf ungenügende oder unsachgemässe Verpackung durch den Kunden, normale Abnutzung, altersbedingten Verschleiss, versteckte Mängel, höhere Gewalt oder auf Umstände zurückzuführen sind, welche nicht von Fix Umzüge zu vertreten sind.
Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche des Kunden bleiben vorbehalten. Der Kunde kann vor Vertragsschluss Auskunft über den für den Auftrag aktuell bestehenden Versicherungsschutz verlangen.
7. Haftung
Fix Umzüge haftet ausschliesslich für Schäden, die nachweislich durch fahrlässiges Verhalten des eingesetzten Personals im Rahmen der Vertragserfüllung verursacht worden sind.
Eine Haftung besteht nur für Transportgut, dessen Verpackung den üblichen und sachgerechten Transportanforderungen entspricht. Zerbrechliche oder empfindliche Gegenstände, insbesondere Lampen, Pflanzen sowie technische Geräte wie Fernseher, Hi-Fi-Geräte oder Computer, müssen fachgerecht verpackt sein.
Für Schäden am Inhalt von Umzugskisten haftet Fix Umzüge nur, sofern das Ein- und Auspacken durch Fix Umzüge selbst oder durch beauftragte Hilfspersonen vorgenommen wurde.
Die Haftung beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder auf eine angemessene Entschädigung für eine nachgewiesene Wertminderung. Weitergehende Ersatzansprüche, insbesondere für indirekte Schäden oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Haftung beginnt mit der Übernahme der Güter und endet mit deren Abladen am vereinbarten Bestimmungsort.
8. Rücktritt des Auftraggebers / Annulation
Ein Rücktritt von einem bereits erteilten Auftrag, insbesondere Umzug, Reinigung oder Entsorgung, hat schriftlich zu erfolgen.
Erfolgt die Annulation bis spätestens 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Ausführungstermin, ist der Rücktritt kostenfrei.
Erfolgt die Annulation weniger als 30 Kalendertage vor dem Ausführungstermin, ist Fix Umzüge berechtigt, eine pauschale Annulationsentschädigung in der Höhe von CHF 500.- zu verlangen.
Erfolgt die Annulation innerhalb von 48 Stunden vor dem Ausführungstermin oder am Ausführungstag selbst, ist Fix Umzüge berechtigt, 80 % des vereinbarten Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
Eine reine Terminverschiebung stellt keine Annulation dar und ist kostenfrei, sofern sie rechtzeitig erfolgt und keine zusätzlichen Aufwendungen verursacht.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Fix Umzüge bleiben vorbehalten.
9. Rücktritt des Auftragnehmers
Fix Umzüge ist berechtigt, aus wichtigen organisatorischen Gründen bis spätestens 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Ausführungstermin vom Vertrag zurückzutreten.
Erfolgt der Rücktritt nach Ablauf dieser Frist, verpflichtet sich Fix Umzüge, dem Auftraggeber die dadurch nachweislich entstandenen und angemessenen Mehrkosten zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Besondere Vereinbarungen
Besondere Vereinbarungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich im Vertrag oder in der Offerte festgehalten werden.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
11. Arbeitsaufwand
Der Mindestarbeitsaufwand beträgt für sämtliche Aufträge drei (3) Stunden. Dieser Mindestaufwand wird unabhängig vom tatsächlich angefallenen Zeitaufwand in jedem Fall verrechnet.
Bei Reinigungsaufträgen mit Abnahme- oder Übergabegarantie ist der Einsatz eines Kärcher-Hochdruckreinigers nicht im Pauschalpreis inbegriffen und wird, sofern erforderlich, separat in Rechnung gestellt.
12. Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, das Frachtgut unmittelbar nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Offene Mängel sind unverzüglich der zuständigen Ansprechperson zu melden und Fix Umzüge innert 2 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen.
Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, entfällt die Gewährleistung für diese Mängel, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
13. Datenschutz
Fix Umzüge bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Einklang mit den anwendbaren Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und trifft die im eigenen Verantwortungsbereich erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz dieser Daten.
Fix Umzüge verpflichtet Mitarbeitende und beauftragte Hilfspersonen, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Fix Umzüge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des in der Offerte oder Auftragsbestätigung bezeichneten Vertragspartners. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
15. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten per August 2026 in Kraft und gelten bis zur Veröffentlichung einer neuen, aktualisierten Version.
Stand: 4. August 2026. Alle Rechte vorbehalten.
